Über
Der Atlas der „Automatisierung – Automatisierte Entscheidungen und Teillhabe“ besteht aus einem Report (Stand April 2019), der hier auf der Seite gelesen und heruntergeladen werden kann sowie einer Datenbank. Unsere Definition von automated decision-making (ADM) und Teilhabe findet sich weiter unten. Im Kapitel Arbeitsweise wird beschrieben, wie der Report und die Datenbank zustande kam.
Datenbank
Die Datenbank lässt sich nach Produkten, Typ/Methoden, Akteuren sowie Regulierungen durchsuchen. Suchergebnisse können nach Themen und Schlagworten gefiltert werden. Die einzelnen Einträge enthalten eine kurze Begründung, warum in unseren Augen ein Bezug zu teilhaberelevantem ADM besteht. Zudem werden Quellen angegeben und verlinkt. Die Datenbank wird fortwährend erweitert.
Wenn Sie Anmerkungen und Ergänzungen haben, teilen Sie uns das bitte per E-mail mit: atlas-at-algorithmwatch.org
Definition: Automated Decision-Making (ADM)
Bei Systemen automatisierter Entscheidungsfindung (automated decision-making, kurz: ADM) handelt sich um einen sozio-technologischen Verbund, der sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
- einem Entscheidungsfindungsmodell
- Algorithmen, die dieses Modell im Computercode einer Software anwendbar machen
- Datensätze, die in diese Software eingegeben werden. Dies geschieht einerseits zum Trainieren der Software im Zuge des Maschinellen Lernens, anderseits für die softwaregestützte Analyse der eingegebenen Daten
- dem gesamten politischen und wirtschaftlichen Ökosystem, in das ADM-Systeme eingebettet sind. (Elemente dieses Ökosystems sind auch die Entwicklung von ADM-Systemen durch die öffentliche Hand oder kommerzielle Akteure, die Anschaffung von ADM-Systemen sowie der konkrete Einsatz.)
Definition: Teilhabe
Teilhabe meint, aktiv und passiv gesellschaftliche Möglichkeiten und Rechte zu nutzen oder wahrzunehmen.
Personen, denen allein aufgrund
- ihres Geschlechts
- ihrer sexuellen Orientierung
- ihres Alters
- ihrer Religion und/oder Weltanschauung
- ihrer Herkunft (geografisch, sozial)
- ihres sozialen Status (Bildung, Beschäftigungsart)
der Zugang zu öffentlichen Gütern und Leistungen sowie die Wahrnehmung von Rechten verwehrt oder erschwert wird, sind in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt. Als teilhaberelevant bezeichnen wir ADM-Systeme, Technologien, Regulierungen und Akteure dann, wenn deren Handeln oder Einsatz Teilhabe beschneidet oder bestärkt.
Die Wahrung von Meinungs- und Informationsfreiheit im Rahmen einer gemeinsamen Öffentlichkeit ist in diesem Sinne ein unmittelbarer Bestandteil von Teilhabe. Auf ähnliche Weise ist auch ein funktionierendes Ökosystem teilhaberelevant, weil dieses als gemeinsame Lebensgrundlage aller ein wichtiges öffentliches Gut darstellt.