Regulierung
3. Geschlecht / Intersexualität
Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht muss ab Anfang 2019 Menschen zu einem gewissem Grad ermöglicht werden, als Geschlechtskategorie ein „3. Geschlecht“ anzugeben.
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Ist Verwaltung mit ihren Formularen und Softwaren darauf vorbereitet?
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