Regulierung
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
In Deutschland gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, abgeleitet aus Artikel 3 des Grundgesetzes: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ 2006 wurde das AGG erlassen, auch bekannt als „Antidiskriminierungsgesetz“.
Teilhaberrelevanz
Stellt indirekt eine Definition des staatlichen Verständnisses von Teilhabe dar. Die Anforderungen des AGG sind für ADM-Systeme ggf. bedeutend.
Stellt indirekt eine Definition des staatlichen Verständnisses von Teilhabe dar. Die Anforderungen des AGG sind für ADM-Systeme ggf. bedeutend.